Neue Fassung der Coronaverordnung

Ab Mittwoch, dem 15.7.20, erhält die jüngste Ausgabe der Coronaverordnung des Landes NRW ihre Gültigkeit. Diese bringt unseren Hallensportlern deutliche Erleichterungen. So darf bei nicht-kontaktfreiem Sport die Gruppengröße der Trainingseinheit nun 30 Teilnehmer umfassen, was den meisten Indoorsportarten annähernd alte Verhältnisse beschert. Ausserdem neu: Die Sportanlagen dürfen nun von bis zu 300 Zuschauern besucht werden. Genauere Infos findet Ihr unter CORONASPORT

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert