Neue Fassung der Coronaverordnung
Ab Mittwoch, dem 15.7.20, erhält die jüngste Ausgabe der Coronaverordnung des Landes NRW ihre Gültigkeit. Diese bringt unseren Hallensportlern deutliche Erleichterungen. So darf bei nicht-kontaktfreiem Sport die Gruppengröße der Trainingseinheit nun 30 Teilnehmer umfassen, was den meisten Indoorsportarten annähernd alte Verhältnisse beschert. Ausserdem neu: Die Sportanlagen dürfen nun von bis zu 300 Zuschauern besucht werden. Genauere Infos findet Ihr unter CORONASPORT
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